Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache
Zu schwache Klimaschutzgesetze in Baden-Württemberg und in Niedersachsen haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dazu veranlasst, gemeinsam mit je fünf jungen Menschen zwischen 14 und 28 Jahren gegen die beiden Bundesländer zu klagen. Sie fordern Gesetze, die dem Paris-Abkommen und dem Grundgesetz – besonders Art. 2 Abs. 1 zur allgemeinen Handlungsfreiheit – entsprechen. Diese Art von Klimaklagen hatte das Bundesverfassungsgerichts-Urteil im Frühjahr 2021 den Weg geebnet. Es hatte Klimaschutz als Grundrecht definiert und damit einklagbar gemacht.
Klimaklage gegen Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde das Landesklimaschutzgesetz im Oktober 2021 novelliert. Demnach will das Ländle bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Diese Ziele seien aber nicht ausreichend, „um einen ausreichenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten“, bemängelt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klagenden vertritt,. Es fehlten auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden könne, ob die Ziele eingehalten werden.
Verfassungsbeschwerde gegen Niedersachsen
Auch das niedersächsische Klimaschutzgesetz enthalte „keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren“, so die Klagenden. Das Land wolle erst 2050 Klimaneutralität erreichen, obwohl das Bundesgesetz dies schon 2045 vorsehe. Niedersachsen plane „neue Anlagen für klimaschädliches Flüssigerdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Frackingtechnik gewonnen wird“, begründet DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner die Klage. Damit geht der Umweltverband nun insgesamt gegen zehn Bundesländer wegen mangelndem Klimaschutz vor.
Klimaklagen auf Landesebene 2021
Bestärkt vom Bundesverfassungsgerichts-Urteil hatten im Juli 2021 bereits Jugendliche und Grundstückseigentümer beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen NRW, Bayern und Brandenburg eingereicht, da es in diesen Ländern keine oder zu schwache Klimaschutzgesetze gebe. Bayerns Klimaschutzgesetz z.B. enthielte keine Fristen, mit denen die Erreichung der viel zu niedrigen und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele sichergestellt werden könnten.
Im September waren weitere Bundesländer dran. „Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache.“, sagte Klinger damals. Die vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), richteten sich gegen die Landesregierungen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
In welchen Bundesländern es Klimaklagen gibt und warum: Klimaklagen auf Landesebene – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)
Am Beispiel Hessens, Beitrag aus der Hessenschau: Kein Klimaschutzgesetz: Warum eine Schülerin gegen das Land vors Verfassungsgericht zieht | hessenschau.de | Politik
Autor: Tim Bartels, aus UmweltBriefe, Januar 2022 und Oktober 2021.
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