Eine Solarpflicht für alle Neubauten hat als erste Stadt in NRW Bonn beschlossen. Sie gilt für alle Vorhaben, bei denen die Stadt städtebauliche Verträge mit Investoren und Eigentümern abschließt, und auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. Werden städtische Grundstücke verkauft , müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-
Bundesstadt Bonn: www.bonn.de und www.bonn.de/
Autor: Martin Bopp, aus UmweltBriefe Oktober 2021