Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brenn- und Kraftstoffe von Jahr zu Jahr teurer werden. Denn die von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel verursachten CO2-Emissionen bekommen einen Preis – den CO2-Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 25 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro klettern.
CO2-Preis – ein Signal für mehr Klimaschutz?
Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel direkt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden“ aufleuchten.
Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivieren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle durch Senkung der EEG-Umlage beim Strompreis und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21 finanziell entlastet werden. Dabei sichert gerade die EEG-Umlage Investitionen in erneuerbare Energien, wie Windkraft und Solarenergie. Noch nicht entschieden ist eine gerechtere Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf die Heizung oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Diesen sozialen Ausgleich halten viele Experten für fragwürdig.
Was wird für wen teurer?
Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das ist wenig, um in Richtung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Kilometer auf dem einfachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilometer die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“.
Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte überproportional bevorteilt“, kritisiert Energieexpertin Claudia Kemfert vom DIW.
Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2-Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Die belaufen sich nach Berechnungen des Umweltministeriums auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mieter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2-Preises im Mietbereich unterbunden würde.
Werden genug Anreize geschaffen?
Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die steigenden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die beliebteste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vorstellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent).
Beispielrechnungen CO2-Preis
- Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt, die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten.
- Eine Familie mit drei Kindern und Eigenheim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21.
- Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraussichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten.
Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf
So soll der CO2-Preis lenken
- „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbrennungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch einige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2-Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen.
- Welche Förderung gibt es für Elektromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9.000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektroautos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elektro- auch mit klimaschädlichem Verbrennungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6.750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert werden. Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abschreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern.
Förderung Elektromobilität: www.co2online.de/foerdermittel/foerderung-elektromobilitaet/ - Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung betragen die Zusatzkosten in einem Einfamilienhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15.000 und 25.000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Betrieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher.
Bundesförderung effiziente Gebäude: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html - Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2-Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehrkosten von jährlich 145 Euro für ein Einfamilienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis ausgenommen zu werden, haben Sie die Möglichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit.
Autor: Tim Bartels, aus UmweltBriefe, Februar 2021.
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