Energiesparen: beleuchtetes Rathaus in der Altstadt von Füssen
Aus der Pflicht zum Energiesparen heraus werden Innenstädte, wie hier die Altstadt von Füssen, nicht mehr so beleuchtet. Foto: parallel_dream/AdobeStock
20. September 2022 | Energie und Wärme

Energiesparen wird zur Pflicht

Städte und Gemeinden lassen ihre Verwaltungen gerne auch nachts präsentabel im Licht erstrahlen. Doch geht das zu Zeiten der Energiekrise noch? Schließlich muss es in den Städten dunkler und in den Amtsstuben kühler werden, wie das Bundeskabinett um Wirtschaftsminister Habeck in einer neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen hat. Energiesparen in öffentlichen und privaten Gebäuden wird zur Pflicht.

Energieeinsparverordnung

Nach der vom Kabinett am 24. August beschlossenen kurzfristigen Energieeinsparverordnung soll für Kommunen ab sofort Folgendes gelten: nicht mehr als 19 °C Raumtemperatur in den Zimmern der Verwaltung (bisher 20 °C). Flure, Foyers oder Technikräume sollen im Normalfall gar nicht mehr geheizt werden. Zudem sind dezentrale Warmwasserspeicher wie Durchlauferhitzer auszuschalten, „wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist“.

Aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen dürfen Städte und Gemeinden ihre öffentlichen Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr anstrahlen. „Kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen“ sind hingegen erlaubt. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden.

Diese Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten. Das Ziel: eine Gasnotfallsituation in diesem Winter vermeiden. Eine zweite Verordnung mit mittelfristig wirkenden Maßnahmen verpflichtet zur Heizungsprüfung und -optimierung in Gebäuden mit Gasheizung. Diese Vorschrift soll zwei Jahre gelten, bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Mit den Verordnungen lasse sich der Gasverbrauch nach ersten Schätzungen um ungefähr zwei Prozent senken.

Einsparvorgaben der EU

Die zwei neuen Verordnungen aus der Feder des Wirtschaftsministeriums basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und sollen – neben dem Bau von LNG-Terminals, dem Befüllen der Gasspeicher und der Rettung der Gasimporteure mit einer Umlage von 2,4 Ct/kWh – die Energieversorgung der beiden kommenden Heizperioden gewährleisten. Sie dienen zugleich zur Umsetzung der Einsparvorgaben der EU. Angesichts der ausbleibenden Gasmengen aus Russland haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihren Gasverbrauch um 15 Prozent zu verringern. „Deutschland, das über die letzten Jahre besonders abhängig von russischem Gas war, muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 Prozent senken.“

Schwimmbäder sind Energiefresser

Große Kommunen haben sich bereits vor dem Kabinettsbeschluss des Bundes das Energiesparen verordnet., so z.B. Augsburg als erste Stadt in Bayern. Dort seien sechs städtische Bäder für 10 bis 12 Prozent des Energieverbrauchs der Stadt verantwortlich, sagt Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Schwimmbäder sind die Energiefresser schlechthin.“ Deshalb würde das Beckenwasser statt 26 nur noch 22 Grad warm sein. Das spare in den Bädern 25 Prozent Energie. Zudem würden historische Gebäude wie das Rathaus nun nicht mehr beleuchtet. Das spare zwar nur 7 Euro am Tag und „hat eher symbolischen Charakter“.

Auch Karlsruhe spart ab sofort Energie ein. In den Verwaltungsgebäuden würden fast alle Warmwasserbereiter deaktiviert – das spare bis zu 5 Prozent der jährlichen Heizbedarfe ein, so das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Zudem setzt die Stadt die Kälte- und Lüftungsanlagen in Sälen und Hallen außer Betrieb. Damit lasse sich bis zu 6 Prozent des städtischen Strombedarfs senken.

In Berlin hat der Senat beschlossen, mindestens 10 Prozent des Energieverbrauchs der öffentlichen Hand zu sparen. Unter anderem wird die Warmwasserversorgung öffentlicher Gebäude abgeschaltet; in Treppenhäusern und Fluren soll das Thermometer 16 °C nicht übersteigen (in Büros max. 20 °C), weitere Reduzierung nachts und an Wochenenden. In allen Liegenschaften sollen die Heizungen hydraulisch abgeglichen, deren Betriebszeiten inklusive der Lüftungsanlagen geprüft und auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Jetzt, wo ein veritabler Energiemangel droht, soll also endlich der Schatz geborgen werden, der bereits vor 20 Jahren als „vergessene Säule der Energiepolitik“ beklagt wurde: die Energieeffizienz.

Die neue Energieeinsparverordnung:  BMWK – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Autor: Tim Bartels, aus  UmweltBriefe, September 2022.

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