Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt der NABU vorm BVerwG: Der Verband sieht keinen Bedarf für vier Autospuren und zwei Bahngleise. Damit würde Auto- statt Bahn(güter)verkehr gefördert. Fürs europäische Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt seien erhebliche Schäden zu befürchten. Die Planung verstoße gegen EU- und nationales Umweltrecht. Der Nabu schlägt einen eingleisigen bergmännisch gebohrten Bahntunnel vor.
Position des NABU zur Fehmarn-Beltquerung: www.nabu.de/fehmarnbelt
Autor: Martin Bopp, aus UmweltBriefe Juni 2019