Hamburg
5. Februar 2018 | Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

HAMBURG – Elbvertiefung

Nach dem Urteil des BVerwG vom 19.12.2017 verweisen die Umweltverbände darauf, dass gemäß dessen Urteil vom 9.2. der Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung in Hamburg nach wie vor rechtswidrig und nicht vollziehbar ist: Geplante Baggerarbeiten dürften wegen Verstößen gegen Europäisches Naturschutzrecht nicht beginnen. Die Ausgleichs-/Eingriffsbilanzierung müsse neu erstellt werden.

BUND Hamburg, Öffentlichkeitsarbeit:  www.bund-hamburg.de

Autor: Martin Bopp, aus  UmweltBriefe Februar 2018.