Klimaschädliche Subventionen sollten in klimafreundliche transformiert werden
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil müssen die Gelder für de Klimaschutz neu bereit gestellt werden. Foto: William W. Potter/AdobeStock
8. Dezember 2023 | Klimaschutz und Klimaanpassung

Klimaschädliche Subventionen transformieren

Noch nie schien es so dringlich, umwelt- und klimaschädliche Subventionen, die das Umweltbundesamt auf 65 Mrd. Euro beziffert, nun endlich gegen klimafördernde Staatshilfen zu transformieren: Es fehlen nämlich plötzlich 60 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, die das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt hat.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe hat am 15. November entschieden, dass die Ampelregierung ungenutzte Corona-Kredite nicht für ihren Klima- und Transformationsfonds (KTF) umwidmen darf. Damit fehlen dem KTF 60 Mrd. Euro.

Kommunen fehlt Geld für natürlichen Klimaschutz

Davon könnte die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte betroffen sein. Denn neben Geldern für die Industrie (z.B. 9,9 Mrd. für die Intel-Chipfabrik in Magdeburg), Verbrauchern und die Bahn (12,5 Mrd. für die Sanierung des Schienennetzes) sind im KTF für 2024 auch fast 1 Mrd. Euro fürs Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vorgesehen. Daraus werden die Renaturierung von Mooren und Flussauen finanziert sowie das kommunale Klimaanpassungsmanagement. Auch die Erstellung von Wärmeplänen will der Bund mit 500 Mio. Euro aus dem KTF fördern. Alles perdu?

„Klimaschutz und Klimavorsorge verursachen Kosten. Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten um ein Vielfaches höher“, warnt Bundesumweltministerin Steffi Lemke davor, hier zu kürzen. Der klimafreundliche Umbau, der aus dem Fonds finanziert werde, dürfe keinesfalls zur Disposition stehen, sagte auch Bundesenergie- und -klimaminister Robert Habeck. „Also müssen wir das Geld an anderer Stelle finden bzw. aufbringen.“

Klimaschädliche Subventionen abbauen

Was läge da näher, als nun endlich die klimaschädliche Subventionen abzubauen? Der Wegfall der Steuervergünstigungen für PKW und Agrardiesel, für die private Nutzung fossiler Dienstwagen sowie das Streichen der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen, hieß es bereits anno 2010 aus dem Umweltbundesamt, zuletzt im Oktober 2021. Damals war das UBA zuversichtlich, dass es „in dieser Legislatur“ damit auch klappen werde, es ermittelte für 2018 eine umweltschädliche Summe von 65,4 Mrd. Euro an Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen. „60 Milliarden davon“, sagte damals UBA-Präsident Dirk Messner, „haben negative Wirkung auf das Klima.“ Und nicht nur das, so Messner: „Sie sind teuer für die Bürgerinnen und Bürger und sozial ungerecht“.

Als Beispiele nannte Messner die Entfernungspauschale (6 Mrd. Euro/a), die Kerosinsteuerbefreiung (8,3 Mio.) und das Dienstwagenprivileg (3,1 Mrd.). Davon profitiere nur ein reiches Fünftel der Bevölkerung. „Menschen mit normalem Einkommen subventionieren also die Reichen“, so Messner.
Es sei paradox, dass der Staat mit Milliarden den Klimaschutz fördere und zugleich klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniere.

Klimafeindliche Subventionen sollten nun entschlossen abgebaut werden, fordern Umweltverbände, der VCD, die Allianz pro Schiene, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und die Linke. Das FÖS errechnete, dass die Braunkohle und ihre Verstromung 2022 mit 1,7 Mrd. Euro subventioniert worden sei. Davon waren 1,2 Mrd. Euro „Mindereinnahmen“ des Staates, vor allem wegen der Energiesteuervergünstigungen, die laut der FÖS-Studie 817 Mio. Euro ausmachten.

Nun müsse die Ampel flugs all jene Klimamaßnahmen umsetzen, die keine Mehrkosten bedeuteten, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und meint damit ein Tempolimit und die Milliarden der Dienstwagen- oder Dieselsubventionen, mit denen sich „aufkommensneutral die aktuell diskutierten Unterstützungen für die Menschen bei der Gebäudesanierung und Wärmewende finanzieren“ ließen. Für den Klima- und Transformationsfonds wird 2024 je nach Mittelabfluss mit einem Loch von 10 bis 18 Mrd. Euro gerechnet, wenn alle geplanten Projekte realisiert werden sollen; 2025 fehlten dann 40 Mrd. Euro.

Autor: Tim Bartels, aus  UmweltBriefe Dezember 2023


Das Bundesverfassungsgerichtsurteil lesen Sie unter:  Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

UBA-Publikation: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland:  Umweltschädliche Subventionen in Deutschland | Umweltbundesamt


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