Keine Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse als Klimaschutz
Pflanzliche Ernährung, ÖPNV und Reperaturdienstleistungen mit geringer Mehrwertsteuer fördern. Foto: exclusive-design/AdobeStock
26. Juli 2022 | Klimaschutz und Klimaanpassung

Mehrwertsteuer: Null-Prozent auf Obst und Gemüse

Für Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Brot, Nudeln und Pflanzenöle sollte künftig keine Mehrwertsteuer mehr anfallen, schlägt das Umweltbundesamt (UBA) in seinem „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ vor. Das sei nicht nur „sozial treffsicher“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch „klimapolitisch vernünftig“ findet er diese Privilegierung pflanzlicher Lebensmittel gegenüber tierischen Erzeugnissen, die deutlich mehr Treibhausgase verursachen.

Neue Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse, ÖPNV und Reperatur

Das der Ampel-Regierung empfohlene Entlastungspaket des UBA sieht eine Mehrwertsteuer-Befreiung aber nicht nur für pflanzliche Lebensmittel, sondern auch für den öffentlichen Personenverkehr und für Solaranlagen vor. Zudem sollte der Bund den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent senken bei Heizungsoptimierungen – etwa für den hydraulischen Abgleich oder den Einbau einer hocheffizienten Pumpe – sowie bei Reparaturen von Schuhen, Lederwaren, Kleidung, Fahrrädern und Haushaltswäsche.

„Wir verschlanken damit das Steuersystem und richten es auf die Klimaziele der Bundesregierung aus“, sagt Messner. Der UBA-Chef sieht sich vor allem in der Kostensenkung für pflanzliche Grundnahrungsmittel – hoffend, dass der Markt die Preise dann auch senkt – von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Verbraucherschutzverbände unterstützt. „Da sehe ich viel Rückenwind.“

6 Milliarden Euro Entlastung

Für die Steuerbefreiung der Pflanzenkost und des Regional- und Fernverkehr per Bus und Bahn würden die privaten Haushalte jährlich mit rund 6 Mrd. Euro entlastet werden, schätzt die Umweltbehörde. Im Gegenzug für diese Vergünstigungen sollte „zu einem späteren Zeitpunkt“ der immer noch ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Fleisch und andere tierische Produkte von sieben
Prozent auf 19 Prozent erhöht werden.

Abbau klimaschädlicher Subventionen

Den Abbau klimaschädlicher Subventionen, wie z.B. die Entfernungspauschale, Kerosinsteuerbefreiung, Dienstwagen- und Dieselprivileg, legte Dirk Messner der Ampelregierung
bereits im vergangenen Jahr nahe – und ist damals wie auch heute noch guter Dinge, dass dies noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt würde. Schließlich hätten sich auch die Klimaschutz-, Energie und Umweltminister der G7-Staaten nach ihrem Treffen Ende Mai in Berlin dazu verpflichtet, in ihren Ländern umweltschädliche Subventionen konsequent abzubauen. „Da gibt es jetzt also auch internationalen Druck“, zeigt sich der UBA-Präsident zuversichtlich.

Ein 6-seitiges Factsheet stellt das UBA bereit unter:   Mehrwertsteuer ökologisch und sozial gestalten | Umweltbundesamt

 

Autor: Tim Bartels, aus  UmweltBriefe, Juli/August 2022.

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