Gehwege wurden in den Kommunen früher mehr so als Resterampen des Straßenraums behandelt. Erst seit wenigen Jahren werden die Belange der Fußgänger diskutabler – bis hin zum ersten deutschen Fußverkehrsgesetz, das am 28. Januar im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Es ist nun verankert als vierter Baustein im Berliner Mobilitätsgesetz, das seit zweieinhalb Jahren langsam zwar, aber sicher in Bewegung kommt.