Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte Ende April, dass das Klimaschutzgesetz der schwarz-roten Bundesregierung mit den Grundrechten zum Teil unvereinbar ist. Begründung: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, teilte das Gericht der Presse mit. „Um diese hohen Lasten abzumildern, hätte der Gesetzgeber zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen.“
